Der 22. Mai 2021 hatte sportlich gesehen nicht nur den Aufstieg des F.C. Hansa Rostock in die 2. Bundesliga zu bieten. Auf dem Corona-Sportgipfel von Politik und Verbänden, der am selben Tag stattfand, wurden zugleich Regelungen für die Rückkehr in den geregelten Trainingsbetrieb im Amateursport vereinbart. Diese treten nunmehr am 1. Juni 2021 in Kraft. Alle bisherigen Regelungen zu diesem Thema (Ausnahme: Trainingsmöglichkeiten von Spielerinnen mit dem Status Bundes- und Landeskader) sind dann hinfällig. Das gilt auch für die bis hierhin praktizierte Kopplung von Sport und Bildung im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht.
Trainingsmöglichkeiten für alle Altersgruppen
Ab dem 1. Juni können nachfolgend genannte Möglichkeiten für alle Sportarten und Altersgruppen ausgeschöpft werden, wobei entsprechende Auflagen (Hygiene- und Sicherheitskonzept im Sinne des Infektionsschutzes; möglichst konsistente Gruppen; [digitale] Anwesenheitslisten; keine Zuschauer) erfüllt werden müssen:
- Individualsport (bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
- Vereinsbasierter Trainingsbetrieb (bis zu 25 Personen einschließlich Anleitungspersonen) auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen.
- Vereinsbasierter Trainingsbetrieb (bis zu 15 Personen einschließlich Anleitungspersonen) in öffentlichen oder privaten Sportanlagen (z.B. Sporthallen). Für Erwachsene ist diese Option mit der Vorlage eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests (48 Stunden), eines tagesaktuellen Schnelltests (24 Stunden) oder eines Selbsttests (z.B. vom Arbeitgeber oder aber Durchführung vor Ort im Vier-Augen-Kontrollprinzip) verbunden. Die Anleitungspersonen müssen zweimal wöchentlich negativ getestet sein, im Rahmen der Anwesenheit in der Halle allerdings verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Hinweise für vollständig Geimpfte: Die ggf. festgeschriebenen Testpflichten entfallen für diesen Personenkreis. Allerdings werden geimpfte Personen auf die jeweilige Gruppenstärke für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb oder den Individualsport vollständig mit angerechnet.
Nutzung von Kabinen und Sanitärbereichen
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung mit dem Stand vom 28. Mai 2021 sind für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb (und später auch für den Spielbetrieb) die auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit veröffentlichten Hygieneregeln für den Sportbetrieb einzuhalten. Diese umfassen nach aktuellem Stand unter anderem:
- Sanitäre Einrichtungen sollen mit ausreichend Seifenspendern sowie Einmalhandtüchern mit Abwurf ausgestattet sein.
- Die genutzten Sportgeräte sind nach Ende des Trainings oder des Wettkampfes zu reinigen.
- Handkontaktflächen (z.B. Türgriffe) sind mindestens täglich zu reinigen.
- Indoorsportanlagen müssen mindestens alle zwei Stunden gelüftet werden.
- Die Personenzahl in der Umkleide und in den Duschen sind durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Nutzung mehrerer Kabinen oder Intervallnutzung) zu begrenzen.
- Das Training ist möglichst im Freien abzuhalten.
Die kompletten Regelungen finden Sie Allgemeine Hinweise zum Sport-1
Träger entscheiden über Öffnung und Nutzung der Sportstätten
Ob und in welcher Form die Kabinen- und Sanitärtrakte der Sportstätten zugänglich und nutzbar sind, obliegt den jeweiligen (i.d.R. kommunalen) Trägern. Dies gilt auch für die Entscheidung zur generellen Öffnung der Sportstätten. Im Zusammenhang mit dem Duschen gibt es hier nach der langen Zwangspause auch einen unmittelbaren Zusammenhang mit der ggf. zu prüfenden Wasserqualität.