Festlegungen Frauen/Mädchen Spieljahr 2024/25
1. Alle Spiele werden entsprechend der gültigen Ordnungen und Satzungen des LFV M-V durchgeführt.
2. Spielberechtigt sind alle Spielerinnen, die im DFBnet der jeweiligen Mannschaft zugeordnet sind.
3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel der unterklassigen Mannschaft erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen möglich (der Tag nach dem Spiel ist der erste Tag). Maximal 2 Spielerinnen können ohne Wartefrist eingesetzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Spiele am selben Wochenende.
4. Spielerinnen, die während der laufenden Saison eine Stammspielerqualifikation erworben haben, sind für unterklassige Mannschaften nicht spielberechtigt. Die Regelung für die Stammspielerqualifikation in der Verbandsliga der Frauen legt die AG Spielbetrieb des LFV M-V jeweils vor Beginn eines Spieljahres in seinen Richtlinien fest.
5. Mannschaften, die territorial nicht dem Fußballkreis Vorpommern-Greifswald angehören, werden am Saisonende nicht Kreismeister, sondern Staffelsieger. Die Mannschaft des FVVG mit der höchsten Platzierung wird Kreismeister.
6. Im Pokal sind alle Mannschaften gleichberechtigt.
7. Spielerinnen, die im Pokal in ihrer ersten Mannschaft eingesetzt werden, dürfen nicht in der zweiten Mannschaft im Pokalwettbewerb eingesetzt werden.
8. Der Paragraph 10, Ziffer Jugendordnung wurde überarbeitet, hier ist noch einmal der gesamte Inhalt dargestellt:
– B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs (Jg. 2007) können eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften des Vereins erhalten – hat eine Juniorin das 16. Lebensjahr (bei Jg. 2008 im Jahr 2024 möglich) vollendet, kann sie für alle Frauenmannschaften des Vereins eine Spielerlaubnis erhalten
– ist eine Spielerin in den Landesauswahlkader berufen, kann sie zur Talentförderung bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres die Spielberechtigung erteilt werden – hat eine Spielerin des jüngeren B-Juniorinnen Jahrganges (Jg. 2008) mit Erreichen des 15. Lebensjahres keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein, einem Verein in der näheren Umgebung (10 km zwischen Wohnort und Sportverein) oder in einem Verein in der Nähe des Hauptwohnsitzes, kann in Einzelfällen eine Spielerlaubnis im Frauenbereich erteilt werden. Dazu ist dem LFV und der Staffelleitung vorzulegen: schriftlicher Antrag Verein, schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, Unbedenklichkeitsbescheinigung eines anerkannten Sportarztes oder Facharztes für Innere Medizin. Die Staffelleitung erteilt das Spielrecht mit einem formlosen Schreiben, welches bei jeder Passkontrolle vorzulegen ist.