Festlegungen des
Fußballverbandes Vorpommern-Greifswald e.V.
für das Spieljahr 2024/2025
Alle Spiele werden auf der Grundlage der Spiel-, sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) durchgeführt. Abweichend zu den Ordnungen werden für das Spieljahr 2024/2025 folgende Festlegungen getroffen:
Spielansetzungen:
Als Spieltag gilt das Wochenende (Freitag/Samstag/Sonntag), bei der Planung der Spiele sind territoriale Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Alle Mannschaften haben die Möglichkeit Spielverlegungen zu beantragen. Bei Zustimmung des Spielpartners kann diesem stattgegeben werden. Diese Spielverlegungen sind bis zum 25.8.2024 gebührenfrei.
Dies gilt auch bei Anträgen auf Spielverlegungen, die in der Zeit vom 20.12.2024 bis 28.02.2025 bei dem jeweiligen Staffelleiter eingehen.
Aufgrund des Winterhalbjahres wird für die Zeit vom 27.10.2024 bis zum 01.04.2025 die Anstoßzeit auf 13:00 Uhr verlegt.
Am letzten Spieltag eines Spieljahres werden die Spiele einer Staffel in allen Spielklassen aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich an einem Tag und einer einheitlichen Anstoßzeit angesetzt. Für die Alten Herren können davon abweichende Spieltage festgelegt werden.
Alle weiteren Anträge zu Spielverlegungen sind mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Spieltermin mit Begründung ausschließlich online zu beantragen. Hierbei ist der § 4 Ziffer 6 der SPO zu beachten. Nach Prüfung und Bestätigung wird der neue Spieltermin durch den jeweiligen Staffelleiter ins DFBnet gestellt und den beteiligten Vereinen automatisch über das Mail-System mitgeteilt.
Sollte es zu Schiedsrichtermangel an Spieltagen kommen, sind die Spiele der folgenden Klassen priorisiert:
KOL
KL I – III
KL B-Junioren
KL C-Junioren
KL Alte-Herren Ü35
Spielbörsen:
Die Spielbörsen vor Beginn der Rückrunde werden in Eigenverantwortung der Staffelleiter in Absprache mit den Mannschaften durchgeführt
Spielkleidung:
Spielen beide Mannschaften in einer ähnlichen Kleidung muss die Heimmannschaft wechseln und sich deutlich von der Gastmannschaft unterscheiden.
Auswechslungen
Es gelten die Regelungen der Spielordnung des LFV M-V e.V. § 5 Punkt 4d.
Spielberichtsbogen:
Der elektronische Spielbericht ist für alle Spielklassen verbindlich. Die Vereine werden aufgefordert und verpflichtet, entsprechende technische Möglichkeiten am Spielort vorzuhalten. Es gelten die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
Vor Saisonbeginn ist durch die Vereine unter Spielberechtigungen eine gleichlautende Spielerliste festzulegen, aus der sie dann die Aufstellungen zum Spiel erstellen.
Sollen weitere Spieler in die Liste aufgenommen werden, können diese ständig durch die berechtigten Nutzer hinzugefügt werden. Spieler, die den Verein verlassen haben, sind durch diesen Inaktiv zu setzen.
Bei Ausfall der elektronischen Voraussetzungen ist ein normaler Spielberichtsbogen (Download: Homepage FVVG und LFV möglich) mit allen notwendigen Angaben (inkl. der Spielminuten für die Torschützen) auszufüllen und unverzüglich an den Staffelleiter zu senden. Dieser wird dann durch den Staffelleiter ins DFBnet eingepflegt. Die Meldung des Spielergebnisses im DFBnet, bis spätestens 1 Stunde nach Spielende obliegt in diesem Fall weiterhin dem gastgebenden Verein. Die Bestätigung des Spielbericht muss wie in Paragraph 4 Nr. 7 der Spielordnung erfolgen.
Der vom Schiedsrichter angefertigte Spielbericht ist binnen 30 Minuten nach Fertigstellung von beiden Vereinen im Beisein des Schiedsrichters zu bestätigen.
Elektronischer Spielbericht ohne Ausdruck
Erfolgt zum Spiel kein Ausdruck des Spielberichts, ist dem SR vor Spielbeginn der Zugang zum elektronischen Spielbericht zur Prüfung und Kontrolle zu ermöglichen.
Spielberichtsbögen (nur Originale)
Sind an den zuständigen Staffelleiter innerhalb von 24 Stunden einzusenden. Dazu ist von der gastgebenden Mannschaft ein Freiumschlag mit der Anschrift des Staffelleiters und einer Briefmarke (Deutsche Post) – jedoch ohne Vereinsabsender – dem Schiedsrichter zu übergeben. Der Schiedsrichter versieht diesen mit seinem Absender und ist für die unverzügliche Absendung (§ 4 Abs. 7 SpO und § 15 SRO beachten) verantwortlich.
Bei Verwendung des elektronischen Spielberichtes und der elektronischen Unterschrift/Kennung ist ein Versenden an den Staffelleiter nicht erforderlich.
Startgebühren:
Entsprechend der Finanzordnung (§ 17) ist ein Verbandsbeitrag (inkl. Spielabgabe, Startgebühren, Trikotwerbung) zu entrichten.
Schiedsrichterspesenpool
Auch in der Saison 2024/2025 wird es bei den Herren, Alte Herren und Frauen in allen Spielklassen einen Schiedsrichterspesenpool geben. Die Abrechnung erfolgt am Ende der Saison durch unsere Geschäftsstelle.
Digitale Spielerpass
Der digitale Spielerpass gilt als nachgewiesen, wenn eine gültige Spielberechtigungsliste mit Foto, digital oder analog, vorliegt.
Quotientenregel
Sollte es vorkommen, dass aufgrund höherer Gewalt, Spiele nicht durchgeführt werden können, so wird der Tabellenstand mit der Quotientenregel ermittelt.
Fairplay-Wertung:
Die Abrechnung erfolgt nach einem Punktsystem. Sieger dieser Wertung wird die Mannschaft mit den wenigsten Punkten.
Gewertet werden nur die Punktspiele, bei Punktgleichheit entscheidet in nachfolgender Reihenfolge die Anzahl der Unsportlichkeiten, Feldverweise, Gelbe / Gelb-Rote Karten und Roten Karten gegeneinander.
Der Sieger des Wettbewerbes erhält bei der Spieljahreseröffnung des Folgejahres ein Überraschungspaket sowie eine Urkunde.
Verwarnung Gelbe Karte = 1 Punkt
2.Verwarnung Gelb-Rote Karte = 3 Punkte
Feldverweis Rote Karte = 5 Punkte
Unsportlichkeit
- a) Sportgerichtsverfahren = 10 Punkte
- b) schuldhaftes Nichtantreten = 20 Punkte
- c) schuldhafter Spielabbruch = 50 Punkte
Anmerkung:
Zu den Sportgerichtsverfahren im Sinne der Fairplay-Wertung zählen nur Verfahren gegen Vereine wegen Verstöße gegen die Ordnung und Sicherheit sowie bei Verstößen von Verantwortlichen der Vereine, sobald das Sportgerichtsverfahren mit einer Verurteilung endet.
Einsatz 17-Jährige
Die Anzahl der einsetzbaren 17-jährigen Spieler ist unbegrenzt. Hierbei muss aber, dass Spielrecht des LFV und alle dazugehörigen Dokumente vorliegen.
Regelungen zum Einsatz in 1. und 2. Mannschaften
Eine unterklassige Mannschaft im Sinne des § 15 der Spielordnung LFV MV ist einer Mannschaft gleichgestellt, die vor Saisonbeginn auf das Aufstiegsrecht verzichtet.“. Sonst gilt der § 15 der Spielordnung LFV MV.
Auf- und Abstiegsregelungen 24-25
Rahmenplan Herren-AH-Frauen 2024-2025