Fußballverband
Vorpommern-Greifswald e.V.

Richtlinie zum Umgang mit Headsets

Richtlinie zum Umgang mit Headsets im Spielbetrieb des Fußballverbandes Vorpommern Greifswald e.V.

 

  1. Diese Richtlinie umfasst alle Spiele, die auf Grund von Ansetzungen in den Zuständigkeitsbereich des Fußballverbandes Vorpommern-Greifswald fallen. Weitere Spielpaarungen des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

 

  1. Den Schiedsrichtern ist die Verwendung von Headsets zum Zwecke der Aus-, Fort[1]sowie Weiterbildung nur gestattet, sofern eine Genehmigung durch den Schiedsrichterausschuss erteilt wurde.

 

  1. Erhalten Spieloffizielle eine Ansetzung über das DFBnet, ist dies einer Genehmigung nach Ziffer 2 gleichzusetzen. Spieloffizielle im Sinne dieser Richtlinie sind Schiedsrichter, Schiedsrichter[1]Assistenten, Paten und Schiedsrichterbeobachter.

 

  1. Die Schiedsrichter werden mit dieser Richtlinie verpflichtet, die Benutzung eines Headsets vor dem Spiel, allen am Spiel teilnehmenden Parteien, bekanntzumachen.

 

  1. Im Nachgang des Spiels muss die Benutzung eines Headsets, zum Zwecke der Gründe aus Ziffer 2 dieser Richtlinie, im Spielbericht unter „Vorkommnisse“ vermerkt werden

 

  1. Ausnahmen zu dieser Richtlinie können nach Einzelfallprüfung erteilt werden.

 

  1. Zuwiderhandlungen können durch den Schiedsrichterausschuss geahndet werden.

Der FVVG gratuliert unseren Geburtstagskindern

12.04. – Christian Lieckfeldt
16.04. – Heidi Wegner
29.04. – Christian Lustig

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