Richtlinie zum Umgang mit Headsets im Spielbetrieb des Fußballverbandes Vorpommern Greifswald e.V.
- Diese Richtlinie umfasst alle Spiele, die auf Grund von Ansetzungen in den Zuständigkeitsbereich des Fußballverbandes Vorpommern-Greifswald fallen. Weitere Spielpaarungen des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
- Den Schiedsrichtern ist die Verwendung von Headsets zum Zwecke der Aus-, Fort[1]sowie Weiterbildung nur gestattet, sofern eine Genehmigung durch den Schiedsrichterausschuss erteilt wurde.
- Erhalten Spieloffizielle eine Ansetzung über das DFBnet, ist dies einer Genehmigung nach Ziffer 2 gleichzusetzen. Spieloffizielle im Sinne dieser Richtlinie sind Schiedsrichter, Schiedsrichter[1]Assistenten, Paten und Schiedsrichterbeobachter.
- Die Schiedsrichter werden mit dieser Richtlinie verpflichtet, die Benutzung eines Headsets vor dem Spiel, allen am Spiel teilnehmenden Parteien, bekanntzumachen.
- Im Nachgang des Spiels muss die Benutzung eines Headsets, zum Zwecke der Gründe aus Ziffer 2 dieser Richtlinie, im Spielbericht unter „Vorkommnisse“ vermerkt werden
- Ausnahmen zu dieser Richtlinie können nach Einzelfallprüfung erteilt werden.
- Zuwiderhandlungen können durch den Schiedsrichterausschuss geahndet werden.