Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) sowie die Kreisfußballverbände Schwerin-Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Warnow und Westmecklenburg werden die laufende Spielzeit 2020/2021 vorzeitig beenden. Dieser Beschluss inklusive des Umgangs mit der Saison in den jeweiligen Spielebenen wurde am Dienstagabend in einer digitalen Zusammenkunft vom erweiterten LFV-Vorstand, bestehend aus Vertreter:innen des LFV und der insgesamt sechs angeschlossenen Kreisverbände, auf Basis der zurückliegenden Empfehlung des Krisenstabes aus der vergangenen Woche gefasst.
Eigenständige Regelungen für den weiteren Umgang mit der Saison in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich werden derweil die beiden Kreisverbände Mecklenburgische Seenplatte und Nordvorpommern-Rügen treffen. Dieses Vorgehen wurde seitens des erweiterten LFV-Vorstandes zur Kenntnis genommen.
Grund für die größtenteils greifende Entscheidung zur vorzeitigen Beendigung der laufenden Spielzeit ist – wie schon im Vorjahr – die Coronapandemie. Deren Lage hat sich nach einer zunächst positiven Entwicklung zu Beginn des Jahres auch in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt wieder deutlich verschärft. Die ursprünglich geplante Wiederaufnahme des seit 2. November 2020 ruhenden Spielbetriebes mit der angestrebten Beendigung der Hinrunden bis zum 30. Juni 2021 – unter anderem auf Grundlage einer möglichst flächendeckenden Trainingsmöglichkeit – kann mittlerweile nicht mehr gewährleistet werden.
Die Saison 2020/2021 läuft entsprechend regulär zum 30. Juni 2021 aus. Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind die Landespokalwettbewerbe der Herren um den Lübzer Pils Cup und der Damen um den Polytan-Cup. Die Pokalsieger sollen nach Möglichkeit weiterhin sportlich ermittelt werden, unter Umständen auch über das offizielle Saisonende am Ende Juni hinaus. Selbige Optionen werden für die jeweiligen Kreispokalwettbewerbe im Bereich der Herren und Damen vorgehalten.
Keine sportlichen Absteiger, Aufstiegsmöglichkeit auf Basis der Quotientenregel
Der Umgang mit der Saison 2020/2021 erfolgt in den Spielklassen auf Landesebene sowie in den vier Kreisverbänden, die sich dem Vorschlag angeschlossen haben, weitestgehend analog zum Vorjahr. Demnach wird es in sämtlichen Ligen erneut keine sportlichen Absteiger geben. Allen Vereinen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb des Meldefensterns im Vereinsmeldebogen im DFBnet (15. April bis 1. Juni) für die Saison 2021/2022 freiwillig in die nächsttiefere Spielklasse einordnen zu lassen.
Aufsteiger in die nächsthöhere Spielklasse sind derweil angedacht. Diese werden größtenteils anhand der im Vorfeld der Serie beschlossenen Regelungen unter Anwendung der Quotientenregel auf die Tabellenstände vom 1. November 2020 ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Offizielle Staffelsieger bzw. Meister wird es dagegen in der Saison 2020/2021 nicht geben. Einzige Neuerung in Sachen Aufstieg auf Landesebene: Statt der zunächst geplanten vier wird es lediglich drei Aufstiegsplätze in die Verbandsliga für die Landesligisten geben.
Angesichts der Verordnungslage muss sämtlicher Pflicht- und Freundschaftsspielbetrieb aktuell weiterhin ruhen, das Gruppen- bzw. Mannschaftstraining ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollten sich in diesen Hinsichten bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni regional oder landesweit andere bzw. weitreichendere Möglichkeiten ergeben, können diese von den betroffenen Vereinen selbstverständlich genutzt werden.
„Vorzeitige Beendigung der Saison letztlich alternativlos“
LFV-Präsident Joachim Masuch sagt: „Angesichts der momentanen Entwicklung ist die vorzeitige Beendigung der Saison aus unserer Sicht letztlich alternativlos. Wir haben im Sinne unseres Auftrages als Verband versucht, den Plan zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes unter Anwendung von Hygienekonzepten und der Einhaltung weiterer behördlicher Vorgaben durch den Verband und durch die Vereine so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Mit den nunmehr deutlich restriktiveren Vorgaben rund um mögliche Öffnungen – unter anderem das Schnell- und Selbsttesterfordernis, welches für den Großteil der Amateurvereine in jeglicher Hinsicht ein nahezu unüberwindbares Hindernis darstellt – ist dies einfach nicht mehr flächendeckend möglich.“
Ulf Kuchel, Vorsitzender im LFV-Spielausschuss, sagt: „Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes mit Beendigung der Hinrunde war seit längerer Zeit grundsätzlich an eine vierwöchige Trainingsmöglichkeit der Vereine gekoppelt. Das ist angesichts der neu entstandenen Zeitschienen – die aktuelle Coronaverordnung in Mecklenburg-Vorpommern ist bis mindestens 18. April gültig – und mit Blick auf das zum Teil sehr unterschiedliche Programm, welches seitens der Mannschaften in den verschiedenen Spiel- und Altersklassen noch zu absolvieren wäre, terminlich nicht bis zum 30. Juni umzusetzen. Daher ist die nunmehr getroffene Entscheidung die logische Folge. Wir richten den Fokus fortan auf die Planung der neuen Saison.“
Alle wichtigen Informationen zur Saisonwertung 2020/2021
Gültig für die Bereiche des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Kreisfußballverbände Schwerin-Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Warnow und Westmecklenburg.
Quotientenregel
Für alle Spielklassen gilt:
Die Ermittlung der Abschlusswertungen in allen Altersklassen erfolgt über die Anwendung der Quotientenregel (Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele) unter Berücksichtigung aller tatsächlich zur Austragung gekommenen bzw. gewerteten Meisterschaftsspiele (Ausnahme: Spiele gegen zurückgezogene Teams). bis zum 1. November 2020.
Bei Gleichheit des ermittelten Quotienten gilt:
Bei Vereinen mit einem gleichen Quotienten in einer Abschlusswertung entscheidet über die Platzierung zunächst die Tordifferenz, bei Gleichheit die höhere Anzahl der geschossenen Tore und bei hier ebenfalls vorliegender Gleichheit das Spiel bzw. die Spiele gegeneinander. Sollte auch hier keine Entscheidung möglich sein, entscheidet das Los.
Auf- & Abstieg
Für die Aufstiegsregelung gilt:
Die Aufsteiger werden größtenteils unter Beachtung der Aufstiegsregelungen der Saison 2020/2021 des LFV bzw. der jeweiligen KFV ermittelt. Eine Ausnahme gibt es auf Landesebene: Aus den insgesamt drei Landesligen steigen nur drei statt der geplanten vier Teams in die Verbandsliga auf. Die Meldung der Aufsteiger aus den Kreisen muss unabhängig von einer eventuellen Fortsetzung des Spielbetriebes in einzelnen Regionen weiterhin bis spätestens 13. Juni 2021 erfolgen.
Für die Abstiegsregelung gilt:
In der Saison 2020/2021 gibt es keine sportlichen Absteiger. Alle bis zum 1. November 2020 und nach dem 1. Juni 2021 erklärten Rückzüge von Vereinen werden in sämtlichen Spiel- und Altersklassen gemäß § 9 Nr. 7 der LFV-Spielordnung behandelt. Vereine können darüber hinaus ihren freiwilligen Verzicht auf den Verbleib in einer Spielklasse mit dem verbundenen Abstieg in die nächsttiefere Spielklasse über den Vereinsmeldebogen im DFBnet im offiziellen Meldezeitraum vom 15. April 2021 bis 1. Juni 2021 anzeigen.
Pokal
Für Pokalwettbewerbe der Saison 2020/2021 gilt:
Sollte ein Pokalsieger für die Saison 2020/2021 in einer Altersklasse nicht sportlich ermittelt werden können, wird – im Falle eines nachgelagerten Wettbewerbs mit Meldefrist in der Folgesaison 2021/2022 – jeweils die noch im Pokalwettbewerb vertretene, sportlich bestplatzierte Mannschaft aus der höchsten Spielklasse, in der Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern spielen, als Teilnehmer für den nachgelagerten Wettbewerb benannt. Die Landes- und Kreispokalwettbewerbe der Herren und Frauen sind von der vorzeitigen Beendigung der Saison zunächst ausgenommen. In diesen Wettbewerben wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, die jeweiligen Pokalsieger – sofern auf Basis von DFB-Ordnungen möglich – auch über das offizielle Saisonende am 30. Juni 2021 hinaus zu ermitteln.
Darüber hinaus gilt für den Lübzer Pils Cup der Herren:
Die zuvor genannte Regelung zur Ermittlung der Teilnehmer für den nachgelagerten Wettbewerb gilt auch für den Fall, dass sich der F.C. Hansa Rostock über den Spielbetrieb der 3. Liga direkt für den DFB-Pokal qualifizieren sollte und der LFV einen weiteren Teilnehmer für den nachgelagerten Pokalwettbewerb zu benennen hat.